Verärgerung bei Influencern wächst: Immer wieder Nichtbeauftragung wegen Gesetzestreue

Die Diskussion über bezahlte Beiträge auf Blogs und auf YouTube hat an Intensität in den letzten Wochen deutlich zugenommen. Dies vor Allem deshalb, weil unseriöse Agenturen und Auftraggeber ihre Aufträge für bezahlte Beiträge nur unter der Bedingung vergeben, dass diese nicht als bezahlte Beiträge zu erkennen sind. Wer auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften besteht, bekommt den Auftrag nicht. Das führt verständlicherweise zur Verärgerung.

Wer nun meint, er könne ja einen „Kompromiss“ anbieten und die Kennzeichnung verstecken, handelt fahrlässig und muss genauso wie der, der die Kennzeichnung weglässt, mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung rechnen. Es dürfte mittlerweile so viel Ärger bei den gesetzeskonformen Publishern und Influencern aufgestaut sein, dass zu erwarten ist, dass es bald zu ersten Abmahnungen kommen wird.

„Es kann nicht sein“, ärgert sich auch Avandy Geschäftsführer Markus Burgdorf, „dass diejenigen, die sich an Gesetze halten, von Aufträgen und Kampagnen ausgeschlossen werden, also deutliche finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen.“

Die Agentur, die selbst Influencer-Marketing betreibt und Betreiber der Webseite Influencer-Relations.de ist, hatte selbst erst vorletzte Woche wieder ein Erlebnis mit einer anderen Agentur, die sich als möglicher Kooperationspartner ins Gespräch bringen wollte.

Vollmundig und im Brustton der Überzeugung verkündete der Einzelunternehmer am Telefon, dass die bezahlten Beiträge bei „seinen“ Influencern natürlich nicht als Werbung gekennzeichnet würden. Man würde ja schließlich an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn der Zuschauer oder Leser darauf hingewiesen würde, dass der Beitrag bezahlt worden sei. Er könne auch ohne Probleme in 2000 Foren und mehreren tausend Blogs Links platzieren, das wäre garnicht mal so teuer. Sein Team würde dazu zum Thema passende Beiträge schreiben und die guten Erfahrungen mit den Produkten oder Dienstleistungen unserer Auftraggeber hervorheben. Das ginge natürlich auch auf Ciao und Gute Frage, es wäre alles kein Problem.

„Als ich ihn darauf hinwies, dass er hier illegale Angebote mache, verteidigte er seine Offerten mit dem Hinweis, dass das ja alle so machen würden. Keiner sei so blöd, die bezahlten Beiträge als Werbung zu kennzeichnen, das ginge ja auch oft nicht“, fasst Burgdorf die Argumentation des Anrufers zusammen, „ich solle doch mal überlegen, mit welchen Tricks Zalando groß geworden sei, die hätten das doch quasi erfunden.“

Die zugesagte Unterlagen, die per Mail kommen sollten, hat dieser Anbieter dann vorsichtshalber doch nicht geschickt. Dabei wäre es durchaus interessant gewesen.

In verschiedenen facebook-Gruppen diskutieren zum Beispiel Blogger sehr engagiert zum Thema Angebote für Sponsored Posts bei denen der Hinweis auf bezahlten Content nicht erwünscht ist. Der Verärgerungsgrad der Blogger, die sich an das Gesetz halten, ist inzwischen sehr hoch, so dass bei unseriösen Angeboten jetzt auch vermehrt Namen genannt werden. So warnen sich die Blogger gegenseitig, in diese Anfragen Zeit zu investieren und überlegen gemeinsam, welche rechtlichen Schritte gegen die Angebote geeignet sind.

Tatsächlich kann man bei Vorliegen der schriftlichen Beweise gegen den Anbieter, also die Agentur,  vorgehen, indem man ihn wettbewerbsrechtlich abmahnt. Das geht natürlich nur bei deutschen Anbietern und auch nur, wenn diese in ihren schriftlich übersandten Bedingungen für die Kooperation ausführen, dass bezahlte Inhalte als solche nicht kenntlich gemacht werden sollen/dürfen. Die meisten unseriösen Agenturen operieren allerdings aus dem Ausland, besonders viele sitzen in Großbritannien.

Hat man eine detaillierte Beschreibung der Aktion kann man mit zwei bis vier Wochen Wartezeit auch mal nachsehen, wer denn den Auftrag angenommen und sehr positiv über den Auftraggeber geschrieben hat. Diese Blogger können auch abgemahnt werden.

 

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